Disclaimer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 1: Allgemeiner Teil
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden, nachfolgend Gäste genannt, und der Businesspark Langenthal AG. Soweit nachfolgend die Bezeichnung Gast verwendet wird, ist damit auch die weibliche Form mitumfasst. Die AGB gelten für sämtliche Verträge über Übernachtungsdienstleistungen und/oder Veranstaltungen, inklusiv der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Vertragspartner sind der Gast sowie die Businesspark Langenthal AG. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB Bestimmungen nicht berührt. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Langenthal, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reservations- sowie allfällige Zusatzvereinbarungen und die allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Langenthal.
Der Vertrag über die Miete von Zimmern und anderen Räumen innerhalb des Hotels sowie Flächen im Aussenbereich, die zum Grundstück des Hotels gehören, ebenso wie der Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch übermittelte Dokumente wie Emails und online generierte Formulare. Die vereinbarten Leistungen sind für das Hotel inklusive aller gastronomischen Einrichtungen sowie den Gast in jeder Hinsicht rechtlich bindend.
Die von der Businesspark Langenthal AG kommunizierten Preise, verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
4.1. Anzahlung/Vorauszahlung
Das Hotel ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Buchungen mit ausländischer Rechnungsadresse. Das Hotel setzt in der Rechnung die Zahlungsfrist fest. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und Annullierungskosten verlangen.
Alle Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden.
Wird eine fällige WIR-Zahlung nicht fristgemäss beglichen, gilt das Folgende: «Wird die Forderung in WIR nicht innert einer Frist von 7 Tagen seit Zugang der Mahnung beglichen, ist der WIR-Betrag vollumfänglich in CHF (umgerechnet in einem 1:1-Verhältnis von CHW zu CHF) geschuldet.» – gemäss Punkt C. 9 «Fälligkeit und Mahnung» in: «Bedingungen der Teilnahme am WIR-Netzwerk.», Mai 2024.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels und aller gastronomischen Einrichtungen für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungen, die auf Vereinbarung zugesandt werden, sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die vollständige Rechnungsadresse ist bei der definitiven Reservation bekannt zu geben. Der Gast haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnen Teilnehmer. Es werden keine Rabatte oder Skonti auf den geschuldeten Betrag gewährt.
Die Annahmefristen für Offerten der Businesspark Langenthal AG werden in der jeweiligen Offerte festgelegt. Danach ist die AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Die Businesspark Langenthal AG kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist / Offerte ohne weitere Mitteilung über die offerierten Leistungen verfügen.
Teil 2: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Übernachtungen
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Sollte bei Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen die gebuchte Zimmerkategorie nicht verfügbar sein, wird dem Gast ein Zimmer der nächst höheren Kategorie zugewiesen. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel dem Gast einen gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Zimmer ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreise- und bis um 11.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast oder die registrierten Gäste reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der Genehmigung des Hotels. Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Kunde darf die Räume nur zum vereinbarten Zweck nutzen.
Bei einer Reservation von 1 bis 9 Hotelzimmern ist die Annullation bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos. Hierbei wird rückwirkend ab der möglichen Check in Zeit ausgegangen. Bei späteren Annullationen oder No Show (Nichtanreisen des Gastes) werden die Kosten für den gesamten Aufenthalt berechnet. Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten, sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag. Ausnahmen dieser Annullationskosten z.B. während Messen oder vom Hotel definierten Daten sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
Teil 3: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
8. Definition, Annullation und Umbuchung
Als Veranstaltungen gelten namentlich Seminare, Kongresse, Bankette, Tagungen, Hochzeiten, Workshops, etc. Änderungen der Teilnehmerzahl sowie die Namensliste bei Hotelübernachtungen müssen dem Hotel unter Einhaltung folgender Fristen im Voraus mitgeteilt werden:
- Buchungen < 40 Personen = 5 Tage vor Anlassbeginn
- Buchungen 41-99 Personen = 7 Tage vor Anlassbeginn
- Buchungen > 100 Personen = 14 Tage vor Anlassbeginn
Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung, ansonsten wird nach der effektiven Teilnehmerzahl abgerechnet. Das Hotel leistet in diesem Fall keine Gewähr für die Berücksichtigung der zusätzlichen Teilnehmer. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Stornierung einer Reservation muss telefonisch oder per Mail erfolgen. Die Businesspark Langenthal AG ist berechtigt, die gebuchten Leistungen ganz oder teilweise zu verrechnen. Kann die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht stattfinden, werden die folgenden Stornierungsgebühren fällig, abhängig von dem Datum, an dem die Stornierung eingeht:
Buchungen < 40 Personen
- bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung = kostenfreie Stornierung
- 30 Tage - 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 50% der vereinbarten Leistungen
- 13 Tage - 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 80% der vereinbarten Leistungen
- ab 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 100% der vereinbarten Leistungen
Buchungen 41 – 99 Personen
- bis zu 62 Tage vor Beginn der Veranstaltung = kostenfreie Stornierung
- 61 Tage - 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 50% der vereinbarten Leistungen
- 30 Tage - 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 80% der vereinbarten Leistungen
- ab 13 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 100% der vereinbarten Leistungen
Buchungen > 100 Personen
- bis zu 120 Tage vor Beginn der Veranstaltung = kostenfreie Stornierung
- 119 Tage - 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 25% der vereinbarten Leistungen
- 89 Tage - 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 50% der vereinbarten Leistungen
- 40 Tage - 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 80% der vereinbarten Listungen
- ab 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 100% der vereinbarten Leistungen
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung am Veranstaltungstag, können die hierdurch entstehenden Kosten durch das Hotel berechnet werden. Dies gilt nicht, wenn das Hotel für die Verschiebung verantwortlich ist. Der in Rechnung gestellte Betrag muss ohne Abzug bezahlt werden. Es werden keine Rabatte oder Skonti auf den geschuldeten Betrag gewährt.
Der Gast bzw. der Veranstalter verpflichtet sich, Speisen und Getränke ausschliesslich beim Hotel und seinen gastronomischen Einrichtungen zu beziehen. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschliesslich dem Hotel vorbehalten.
Dauert eine Veranstaltung länger als 23:30 Uhr, muss ein Nachtzuschlag entrichtet werden. Die Verlängerung muss beim Hotel spätestens 1 Monat vor dem Anlass gemeldet werden. Verlängerungen bis maximal 03.00 Uhr werden mit einem Aufpreis von CHF 13.50 pro Stunde und im Einsatz stehenden Mitarbeitenden verrechnet. Darin enthalten sind bereits Gebühren betreffend Verlängerungen der Polizeistunde.
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Die gewünschten Leistungen müssen hierbei direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet werden. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Nicht im Hotel vorhandene, technische Hilfsmittel werden auf Verlangen zu gemietet. Die externen Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich.
Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Empfangstische, Werbematerial, Banner etc. nur in Absprache mit dem Hotel aufgestellt werden. Öffentliche Bereiche des Hotels dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden. Diese haben in den vereinbarten Gruppenräumen stattzufinden.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt.
Lieferungen und Abholungen für Anlässe sind mit dem Hotel zu koordinieren und frühzeitig, mindestens vor deren Eintreffen, dem Hotel schriftlich mitzuteilen. Das Hotel behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder gültigen Adressaten zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird seitens des Hotels abgelehnt. Sendungen müssen korrekt adressiert sein, inklusive der Angaben zum Anlass. Versandkosten, Zollspesen sowie die Mehrwertsteuer für eintreffende Pakete werden nicht vom Hotel bezahlt. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann die Entgegennahme verweigert werden.
Teil 4: Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen
Als Gruppen im Sinne dieser AGB gelten Zimmerreservationen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Zimmern.
Die endgültige Namensliste jedes Mitgliedes der jeweiligen Gruppe muss dem Hotel bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden.
Bis 31 Tage (Kalendertage) vor Anreise ist die Annullation kostenlos. Bei einer späteren Annullation gilt folgende Verrechnung:
- 30 - 21 Tage vor Anreise: 50% der verbleibenden Zimmer kostenfrei
- 20 - 11 Tage vor Anreise: 25% der verbleibenden Zimmer kostenfrei
- 10 - 5 Tage vor Anreise: 10% der verbleibenden Zimmer kostenfrei
- Ab 4 Tage vor Anreise: verbleibende Zimmer werden zu 100% verrechnet
Teil 5: Weitere Bestimmungen
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
Das Hotel stellt dem Gast einen kostenlosen Zugang zum Internet (WLAN) zur Verfügung. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Login-Daten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist nur in der Cigar Lounge und in der Smokers Lounge gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird ein Betrag von CHF 350.– in Rechnung gestellt.
Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Räumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast. Werden Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung von CHF 15.– pro Tag in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten und zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte halten bzw. beaufsichtigen zu lassen. Kosten zur Behebung von Schäden, die durch das Tier verursacht wurden, trägt der Gast. Aus Lebensmittel hygienischen Gründen, dürfen Tiere nicht mit in die öffentlichen Restaurants mitgenommen werden.
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- oder Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) unter Verwendung des Firmenlogos oder Fotos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.